Trauerfall
Sie haben einen Trauerfall?
Ihr Leben hat sich wahrscheinlich von einem Moment auf den anderen völlig verändert und Sie müssen mit Trauer und Schmerz fertig werden.
Da stellen sich auch eine Menge Fragen:
- „Warum musste das geschehen?“,
- „Wie geht es weiter?“
- „Was ist zu tun?“
Im Anhang finden Sie einige tröstende Worte.
Neben einem Arzt müssen Sie auf jeden Fall ein Bestattungsunternehmen verständigen, das Ihnen in der Regel auch eine ganze Reihe von Formalitäten (Standesamt, Todesanzeige, Versicherungen usw.) abnimmt. Es nimmt auch Kontakt zur Friedhofsverwaltung wegen eines Grabplatzes auf.
Schließlich müssen Sie für eine kirchliche Bestattung Ihre zuständige Pfarrerin oder den Pfarrer benachrichtigen. In der Regel läuft dies auch über das Bestattungsunternehmen.
Auch wenn Sie in dieser schwierigen Situation sicherlich viel Hilfe erfahren, so müssen Sie sich doch über einige Fragen Gedanken machen, und zwar über
- die Art der Beisetzung
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- andere Formen
- die Gestaltung der Trauerfeier (Lieder, Bibeltext, Blumen, …)
- andere Fragen (wenn der Verstorbene einer anderen Konfession angehörte oder gar keiner)
Weitere Hintergründe finden Sie unter: Die kirchliche Bestattung, Liedvorschläge für die Trauerfeier unten auf dieser Seite.
Als erstes sollten Sie direkt oder über das Bestattungunternehmen Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer anrufen und den Trauerfall mitteilen. Bei diesem ersten Gespräch können Sie schon eine Reihe von Dingen klären.
Bei uns ist es meistens so, dass Sie dabei den Termin für eine Aussegnung festlegen, wenn eine solche im engsten Famlien- und Nachbarschaftskreis gewünscht wird. Das Bestattungsunternehmen wird Sie darüber schon vorinfomieren. Des weiteren wird ein Termin für die Beisetzung vereinbart. Das müssen Sie normalerweise recht bald wissen, damit Sie Anzeigen aufgeben und Angehörige benachrichtigen können.
Dann sollten Sie klären, welche Art von Beisetzung Sie wünschen. Das hat Auswirkungen auf die Gestaltung der Trauerfeier.
Schließlich wird der Pfarrer / die Pfarrerin mit Ihnen einen Termin ausmachen, um zum Trauergespräch zu Ihnen zu kommen. Es findet erfahrungsgemäß besser nicht schon am Todestag und auch nicht im Anschluß an die Aussegnung statt.
Seien Sie aber nicht enttäuscht, wenn sich Ihre Terminvorstellungen nicht vollständig verwirklichen lassen. Wegen des manchmal recht vollen Kalenders von Pfarrerinnen und Pfarrern kann es auch zu recht ungewöhnlichen Terminen kommen. Haben Sie dafür bitte Verständnis.
Die Erdbestattung (etwa drei bis vier Tage nach dem Tod) war in unseren Breiten früher immer üblich und ist auch heute noch der Normalfall.
Dabei gibt es zunächst eine Trauerfeier (dazu unten mehr) in der Trauerhalle des Friedhofs.
Anschließend zieht die Trauergemeinde hinter dem Sarg her zum offenen Grab. Am Grab auf dem Friedhof findet in einer kleinen liturgischen Zeremonie die eigentliche Beisetzung statt. Danach haben die Angehörigen und alle anderen Trauernden Gelegenheit, Abschied zu nehmen.
Allgemein üblich ist der dreimalige Erdwurf. Dabei wird unter der Formel „Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub“ dreimal ein wenig Sand oder Erde auf den Sarg geworfen. Dies ist ein Zeichen des Abschieds und gleichzeitig auch ein Symbol für die Vergänglichkeit des Menschen.
Wenn Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden, dann ist diese Abfolge verändert. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Sie nehmen zunächst in einer Trauerfeier Abschied und die Beisetzung der Urne findet dann später statt. (Das kann im Extremfall einige Wochen dauern.) Der Sarg bleibt dann am Ende der Trauerfeier stehen und Sie nehmen noch in der Kapelle Abschied. In jedem Fall aber entfällt der Gang und das Absenken des Sarges ins Grab. Daher empfinden viele diese Form der Trauerfeier als nicht abgeschlossen.
2. Die Trauerfeier kann jedoch auch mit anschließender Beisetzung der Urne stattfinden. Dadurch bleibt die Einheit von Trauerfeier und Beisetzung gewahrt. Allerdings ist die Zeit zwischen dem Tod und der Trauerfeier um einiges länger (etwa 1 1/2 bis 2 Wochen).
Für welche Form der Feier Sie sich entscheiden, können Sie mit dem Bestattungsunternehmen bzw. mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer besprechen.
Die in der letzten Zeit verbreitete anonyme Beisetzung ist eine Art der Feuerbestattung mit Trauerfeier und anschließender anonymer Beisetzung der Urne in einem großen Urnenfeld. Sie wissen dann nur ungefähr, wo die Urne liegt und einen Grabstein gibt es auch nicht.
Auch eine Seebestattung ist natürlich möglich – im Binnenland freilich etwas selten. Fragen Sie dazu Ihren Bestattungsunternehmer.
Die Trauerfeier hat in der Regel einen festen Ablauf. Bei uns in Neuenhaßlau und Gondsroth sieht er so aus:
Orgelvorspiel oder Stille/Begrüßung/Gebet/Schriftlesung/Lied/Ansprache/Lied/Gebet/Votum zum Auszug (aus der Trauerhalle), Gang zum Grab/Schriftwort/Absenken des Sarges/Aussegnung mit dreimaligem Erdwurf/Vaterunser und Segen
Oft ist es hilfreich, sich an diese vorgegebene Abfolge zu halten. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, Wünsche zu äußern. Vielleicht hat sich auch der jetzt Verstorbene Gedanken gemacht und seine Wünsche gesagt oder aufgeschrieben. Dies sollte respektiert werden.
In den meisten Fällen werden Sie um ein bestimmtes Lied bitten. Dies ist kein Problem. Unten auf der Seite finden Sie Liedvorschläge. Auch nicht ausgesprochene Trauerlieder sind möglich. Der Pfarrer oder die Pfarrerin wird dann ggfs. in der Ansprache darauf eingehen.
Hilfreich und oft tröstlich ist es auch, selbst ein Bibelwort für die Traueransprache auszusuchen. Dazu gibt es hier eine Seite mit Worten zur Trauerfeier – oft eignet sich aber auch Konfirmations- oder Trauspruch des / der Verstorbenen.
Für Blumen und sonstigen Schmuck oder auch für andere Dinge wie zum Beispiel Kondolenzlisten wird zunächst der Bestattungsunternehmer Ansprechpartner sein. Er kennt sich mit den jeweiligen Gegebenheiten aus und weiß, wer für was zuständig ist.
Weit verbreitet ist es, sich nach der Beerdigung zum Tröster (Leichenschmaus, Beerdigungskaffee) zusammenzufinden. Vielerorts gibt es da relativ feste Traditionen. Wenn Sie es wünschen, lädt der Pfarrer oder die Pfarrerin in Ihrem Namen dazu ein.
Der Tröster hat einen symbolischen Sinn, denn Essen und Trinken zeigen, dass man wieder zum normalen Leben zurückkehren will. Doch gerade bei tragischen Todesfällen kann das für die Angehörigen nur schwer zu durchstehen sein. Lassen Sie sich also nicht dazu überreden, wenn Ihnen nicht danach ist.
Sollte der oder die Verstorbene nicht evangelisch gewesen sein, so ist eine evangelische Bestattung unter bestimmten Voraussetzungen durchaus trotzdem möglich. In jedem Fall sollten Sie das Gespräch suchen.
Es gibt vier Möglichkeiten:
- Der / die Verstorbene gehörte einer anderen Konfession an. Vielleicht hatte er / sie ja schon den Wunsch geäußert, evangelisch beerdigt zu werden. Oder es ist Ihr Wunsch als Angehöriger. In jedem Fall sollten Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber sprechen und dabei deutlich machen, warum dies Ihr Wunsch ist. Streng genommen brauchen Sie dazu auch die Erlaubnis des eigentlich zuständigen Pfarrers.
- Schwieriger ist der Fall bei aus der Kirche Ausgetretenen. Prinzipiell ist die Entscheidung, sich von der Kirche abzuwenden, zu respektieren. Sie bedeutet auch den Verzicht auf kirchliche Begleitung – nicht nur im Leben, sondern auch danach. Viele Pfarrerinnen und Pfarrer verweigern deshalb die Bestattung Ausgetretener. Dennoch sind wir für eine seelsorgerliche Begleitung der Angehörigen ansprechbar.
- Sie haben ein Kind verloren, das noch nicht getauft worden war. Das ist besonders tragisch und schmerzhaft. In aller Regel steht aber einer kirchlichen Bestattung nichts im Wege. Denn wir dürfen davon ausgehen, dass Gottes Gnade auch auf diejenigen ausstrahlt, die sich ihm noch nicht in der Taufe haben zuwenden können.
- Das gilt entsprechend auch für totgeborene Kinder.
Liedvorschläge aus dem Evangelischen Gesangbuch (EG):
- 329: „Bis hierher hat mich Gott gebracht“
- 347: „Ach bleib mit deiner Gnade“
- 361: „Befiehl du deine Wege“
- 376: „So nimm denn meine Hände“
- 391: „Jesu, geh voran“
- 521: „O Welt, ich muss dich lassen“
- 526: „Jesus, meine Zuversicht“
- 530: „Wer weiß, wie nahe mir mein Ende“
- 617: „Ich bete an die Macht der Liebe“
© M. Ebersohn