Patenamt

Sie wollen Pate oder Patin werden?

Was bedeutet das Patenamt?

  • Begleitung des Patenkindes und der Eltern in der Erziehung, Ausbildung und dem kirchlichen Leben
  • Ansprechpartner des Patenkindes
  • Vorbildfunktion für das Patenkind
  • Hilfe in schweren Lebenslagen

Alle getauften Christinnen und Christen können das Patentamt übernehmen. In der evangelischen Kirche muß der Pate/die Patin konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sein und der Kirche angehören.

Auch ein späteren Eintritt in das Patenamt nach der Taufe eines Kindes ist möglich. In diesem Fall müssen Sie einen förmlichen Antrag beim Taufpfarramt stellen. Der Eintritt in das Patenamt soll dann in einem Gottesdienst oder in Anwesenheit von zwei Kirchenvorstandsmitgliedern vollzogen werden.

Das Patenamt stellt in der Regel eine lebenslange persönliche Bindung zwischen Paten/Patin und Patenkind dar. Jedoch kann mit der Religionsmündigkeit, bzw. der Konfirmation des Patenkindes das Patenamt als erfüllt gelten. Das Patenamt gilt ausschließlich im kirchlichen Bereich, d. h. es gibt keine rechtliche Konsequenzen oder Ansprüche an Paten (z. B. über das Sorgerecht für Kinder nach dem Tod der Eltern entscheidet das Familiengericht)

Zu dem Ablauf der Taufe und der Funktion des Patens finden Sie näheres unter Paten auf der Taufseite.

© M. Ebersohn