Kircheneintritt (evangelisch)

Warum in die evangelische Kirche eintreten?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Zwei Wege stehen Ihnen dazu offen. Der erste Weg ist der Kontakt zu Ihrer Pfarrerin in der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind. Die Informationen dazu finden Sie hier im Internet auf unserer Homepage. Dann vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrer Pfarrerin und informieren  Sie sich über das weitere Vorgehen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren.

Wenn Sie früher schon einmal zur Evangelischen Kirche gehörten und nun wieder eintreten wollen, ist die Kontaktaufnahme mit der Pfarrerin vor Ort ebenfalls der naheliegendste Schritt.

>>> Formular Kircheneintritt

Vielleicht gibt es für Sie aber Gründe, einen anderen Gesprächspartner für Ihren Wiedereintritt in die Kirche zu suchen. Darum gibt es einen zweiten Weg: Sie haben die Möglichkeit, mit einer Kircheneintrittsstelle der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Kontakt aufzunehmen. Die Kircheneintrittsstellen werden von Pfarrerinnen und Pfarrern geleitet.

Die Kircheneintrittsstelle im Kreis Gelnhausen:
Pfarramt 1 Linsengericht-Altenhaßlau
Pfarrer Hans Joachim Imhof
Hauptstr. 3,63589 Linsengericht
(06051) 71116
pfarramt1.linsengericht@ekkw.de

Werde ich noch einmal getauft?

Nein, denn die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie werden so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihren Pfarrerinnen.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht direkt „vorgestellt“, aber wir freuen uns, wenn wir Sie im Rahmen eines Gottesdienstes begrüßen dürfen. In der Regel werden bei einer solchen Gelegenheit auch andere (Wieder-) Eingetretene begrüßt.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?

Zehn gute Gründe, in der evangelischen Kirche zu sein:

  1. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst genommen und angenommen. In schwierigen Lebenssituationen sind hauptamtliche Seelsorger*innen direkt vor Ort.  Außerdem stellt die Kirche die Notfallseelsorgen (NFS) zur Verfügung und arbeitet eng mit den Rettungsdiensten zusammen.
  2. Die Kirche bewahrt die Zusage Gottes, uns Menschen zu lieben. Deshalb ist sie offen für alle Menschen, die Hilfe und Orientierung brauchen.
  3. Die Kirche hat einen diakonischen Auftrag und setzt sich besonders für Menschen in Not ein, sowie für Randgruppen und Menschen auf der Flucht.
  4. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
  5. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod mit unterschiedlichen Angeboten. Besonders wichtig ist die Begleitung an den Übergängen des Lebens. Dazu werden entsprechende Rituale angeboten: Neugeborenensegnung, Taufe, Konfirmation, Trauung, Aussegnung und Bestattung.
  6. Das Kirchengebäude ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt. Außerdem haben die Kirchengebäude in der Regel identitätsbildende Wirkung für einen Ort.
  7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen und strukturieren das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
  8. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.
  9. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.
  10. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabeihaben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Im Wesentlichen zahlen Arbeitnehmer mit eigenem Einkommen und Selbstständige Kirchensteuer. Keine Kirchensteuer zahlen in der Regel Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem oder keinem zu versteuerndem Einkommen. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen und den dafür zu zahlenden Steuern. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Das sind etwa zwei Drittel der rund 800 000 Kirchenmitglieder der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.

Oder umgekehrt: Nur ein Drittel der Kirchenmitglieder verdienen so viel, dass sie Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer beträgt zurzeit 9 Prozent der Einkommensteuer. Um ein zu starkes Anwachsen der persönlichen Kirchensteuerbelastung zu vermeiden, besteht bei höheren Einkommen die Möglichkeit, auf Antrag die Kirchensteuer ab Veranlagungszeitraum 2004 auf 3,75 Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens zu begrenzen. Ein so genannter Kappungsantrag rechnet sich allerdings erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von EUR 265.388,00 bei Ledigen und EUR 530.744,00 für Verheiratete. In allen übrigen Fällen ist der normale Steuersatz günstiger.

Die Kirchensteuer reduziert sich jedoch um 30 bis 50 Prozent, weil sie als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer-Erklärung vom Einkommen abgesetzt werden kann. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

Quelle: ekkw.de (Basismaterial der Fragen und Antworten mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Kirche in Deutschland)